IT-Sicherheit
„IT-Sicherheit ist ein wichtiger Baustein der Energieversorgungssicherheit!“
Diese Aussage machte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) Peter Franke am 12.08.2015 anlässlich der Veröffentlichung des IT-Sicherheitskatalogs für die Energiewirtschaft. Der IT-Sicherheitskatalog enthält eine Auflistung von Sicherheitsanforderungen, die zum Schutz vor Bedrohungen gegen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme und für den sicheren Betrieb der Energieversorgungsnetze notwendig sind.
Mit der Veröffentlichung des Katalogs reagiert die BNetzA auf das vom Deutschen Bundestag beschlossene IT-Sicherheitsgesetz, das Betreiber „kritischer Infrastrukturen“ zur Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheit verpflichtet. Das Gesetz sieht unter anderem die Erarbeitung branchenspezifischer Mindeststandards vor.
Auch Betreiber von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen sind gehalten, sich an dem im Katalog aufgeführten IT-Sicherheitsstandard zu orientieren.
Bei den beschriebenen Zielen und Maßnahmen geht es um „die Sicherstellung der Verfügbarkeit der zu schützenden Systeme und Daten“, „die Sicherstellung der Integrität der verarbeiteten Informationen und Systeme“ und „die Gewährleistung der Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen“.
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